 
          Mit unseren kostenfreien Pflegeschulungen nach § 45 SBG 11 sind Sie bestens für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Nachbarschaftshilfe vorbereitet. Nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs können Sie eine Teilnahmebescheinigung herunterladen.
In einigen Bundesländern wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag als Aufwandsentschädigung für Ihre Nachbarschaftshilfe zu verwenden. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bitte erkundigen Sie sich im Vorhinein über die gültigen Bestimmungen in Ihrem Bundesland. Informationen dazu erhalten Sie unter anderem bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person oder auf den Internetseiten der landeseigenen Verwaltungen.
So funktioniert’s