Mit der Umsetzung der europäischen Omnibusrichtlinie wurde im deutschen Recht ab dem 28.05.2022 eine neue Informationspflicht über die Echtheitsverifizierung von Kundenbewertungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingeführt, gemäß § 5b Abs. 3 UWG.
Die auf unserer Webseite angegebene Kundenzufriedenheitsbewertung basiert auf einer Durchschnittsberechnung aller abgegebenen Modulbewertungen unserer Nutzer. Ein Nutzer kann für jedes unserer Module eine individuelle Bewertung auf einer 5-Punkte-Skala abgeben. Jede Bewertung fließt gleichermaßen in die Gesamt-Kundenzufriedenheitsbewertung ein.
Zusätzlich haben Kursteilnehmende die Möglichkeit, bei Abschluss des Kurses eine textliche Rezension abzugeben, die sich auf den gesamten Kurs bezieht.
Die Echtheit der Bewertungen wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:
Dazu finden Sie auf unserer Webseite einzelne Nutzer-Rezensionen mit einer Sternebewertung und einer schriftlichen Rezension. Die Bewertungen sind 100 % authentisch und werden von uns nicht gekürzt oder verändert.
So funktioniert’s