Pflegerecht & Leistungen

Pflegeleistungen: Eine Übersicht für pflegende Angehörige

Isabel-Tabea Blumhagen
Autorin
19. August 2025
Veröffentlicht am
Eine Frau mit Gehhilfe öffnet die Haustür.

Wenn ein nahestehender Mensch Pflege benötigt, verändert sich Ihr Leben. Manchmal von einem Tag auf den anderen. Sie müssen den Alltag neu organisieren und Verantwortung übernehmen. Dazu kommt, dass Sie sich in dem mitunter komplexen System der Pflegeversicherung zurechtfinden müssen.

Unsicherheit ist in dieser Phase ganz normal. Jede Pflegesituation ist anders und braucht Lösungen, die zu Ihnen und Ihrem Leben passen.

Welche Pflegeleistungen gibt es?

Damit Sie diese Aufgabe nicht allein tragen müssen, stehen Ihnen häufig verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Geht es bei Ihnen vorrangig um finanzielle Hilfen? Benötigen Sie professionelle Pflege? Oder brauchen Sie eine Auszeit vom Pflegealltag? 

Unsere Pflegeleistungen-Übersicht zeigt Ihnen, welche Angebote es gibt: von Pflegegeld und Sachleistungen bis hin zu Hilfsmitteln, die die Pflegekasse für zu Hause zahlt. So können Sie gezielt die Unterstützung nutzen, die Ihnen Entlastung schenkt und die Lebensqualität Ihres Angehörigen sichert. Und: Seit 2025 gibt es wichtige Verbesserungen in der Pflegeversicherung.

Wichtige Neuerungen für Ihren Pflegealltag im Überblick

Die Pflegeversicherung hat 2024 und 2025 einige Anpassungen umgesetzt. Sie sollen mehr Spielraum und finanzielle Sicherheit geben:

  • Seit dem 1. Januar 2024: Gibt es ein neues Entlastungsbudget für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die unter 25 Jahre alt sind.
  • Seit dem 1. Januar 2025: Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind um 4,5 Prozent gestiegen (Pflegegrade 2 bis 5).
  • Seit dem 1. Juli 2025: Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurden zu einem flexiblen Entlastungsbudget von 3.539 Euro pro Jahr (Pflegegrade 2 bis 5) zusammengelegt.
Das heißt für Sie: höhere Beträge, mehr Flexibilität. Und die Möglichkeit, Leistungen genau so einzusetzen, wie sie zu Ihrer Pflegesituation passen.

Pflegegrad: Das Fundament der Unterstützung

Der erste Schritt zu passenden Angeboten ist, dass ein Pflegegrad ermittelt wird. Er zeigt, wie selbstständig die pflegebedürftige Person noch ist. Die Feststellung erfolgt nach einer professionellen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Hilfe brauchten Ihre pflegebedürftige Person. Umso mehr finanzielle Unterstützung erhält er oder sie. Einen Antrag dafür stellen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.

Ein Mann liegt im Bett. Er schläft. Neben dem Bett stehen Gehstock, ein Glas Wasser und Medikamente.

Pflegegeld: Wesentliche Absicherung für die häusliche Pflege

Sie übernehmen die Pflege zu Hause selbst? Dann haben Sie häufig Anspruch auf Pflegegeld. Es ist eine Anerkennung für den täglichen Einsatz, den Sie als pflegende Angehörige leisten, und gibt zugleich finanzielle Sicherheit. Sie können das Pflegegeld flexibel einsetzen: etwa für Unterstützung im Alltag oder praktische Hilfsmittel, die die Pflege zu Hause leichter machen. Wie hoch der  Ihr Anspruch ausfällt, richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad. Die aktuellen Pflegegeldbeträge sehen wie folgt aus:

  • Pflegegrad 1: 0 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat

Beispiel:
Anna pflegt ihre Schwester Diana mit Pflegegrad 3. Sie erhält dafür monatlich 599 Euro Pflegegeld. Das kann sie so verwenden, wie sie es braucht.

Pflegesachleistungen: Professionelle Hilfe zu Hause

Vielleicht benötigen Sie auch mehr tatkräftige Unterstützung im Pflegealltag. Dann kann ein ambulanter Pflegedienst zu Ihrer pflegebedürftigen Person Ihnen kommen. Er bereitet zum Beispiel Mahlzeiten zu oder übernimmt Haushaltsarbeiten. Solche sogenannten „Pflegesachleistungen“ werden direkt an einen ambulanten Pflegedienst gezahlt. Die Kosten trägt die Pflegekasse direkt.

Je nach Pflegegrad stehen Ihnen folgende monatliche Beträge zur Verfügung:

  • Pflegegrad 1: 0 Euro
  • Pflegegrad 2: 796  Euro
  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro

Beispiel:
Gerd Herr Schneider hat Pflegegrad 4 und nutzt einen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst kommt täglich. Er hilft Herrn Schneider beim Waschen und Anziehen und bereitet ihm das Frühstück zu. Die Pflegekasse rechnet monatlich 706 Euro direkt mit dem Pflegedienst ab. Herr Schneider muss nichts vorstrecken.

Ein älterer Mann sitzt vor einem Tablet und denkt nach. Auf dem Tisch stehen Medikamente und ein Glas Wasser.

Kombinationsleistungen: Pflegegeld und Sachleistungen verbinden

Wenn nicht das komplette Budget für die Pflegesachleistungen genutzt wird ist möglicherweise die Kombinationsleistung eine gute Lösung. Damit können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel aufteilen.

Wichtig zu wissen: Sie erhalten nie beide Beträge in voller Höhe. Der Anspruch teilt sich immer auf. Je mehr Sachleistungen genutzt werden, desto kleiner wird der Pflegegeldanteil und umgekehrt.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Zeit zum Durchatmen

Sie brauchen vorübergehend Hilfe im Pflegealltag, weil Sie selbst verhindert sind oder zusätzliche Betreuung nötig ist? Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind dafür gedacht. Beide Budgets stehen Ihnen als flexibles Entlastungsbudget von bis zu 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung.

Entlastungsbetrag: Für zusätzliche Betreuung und wertvolle Auszeiten

Benötigen Sie Unterstützung im Pflegealltag? Wollen Sie sich im Alltag Freiräume schaffen? Oder möchten fördern, dass eine pflegebedürftige Person möglichst selbstständig bleibt? Dann können Sie dafür den monatlichen Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) von bis zu 131 Euro nutzen. Er gilt für alle Pflegegrade. Den Betrag kann die pflegebedürftige Person flexibel verwenden, zum Beispiel für Tages- oder Nachtpflege, Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitung. Nicht genutzte Mittel lassen sich in den Folgemonat und ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen.

Beispiel:
Maria pflegt ihren Ehemann Hans mit Pflegegrad 2. Vom Entlastungsbetrag bezahlt sie wöchentlich eine Alltagsbegleiterin. Sie geht mit ihm spazieren und erledigt kleine Einkäufe.

Hilfsmittel und Wohnraumanpassung: Erleichterung im Alltag

Manchmal sind es die kleinen Dinge, die im Pflegealltag einen Unterschied machen. Manchmal braucht es größere Maßnahmen. Das kann einen Umbau in der Wohnung für mehr Sicherheit und Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person bedeuten. 

Erfahren Sie hier, welche Hilfsmittel die Pflegekasse für zu Hause zahlt:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, werden mit bis zu 42 Euro pro Monat erstattet.
  • Technische Pflegehilfsmittel, wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Notrufsysteme, stellt die Kasse in der Regel leihweise zur Verfügung. Inklusive Anpassung und Wartung.
  • Wohnraumanpassung: Für Umbauten wie eine barrierefreie Dusche oder einen Treppenlift gibt es bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, kann sich dieser Betrag vervielfachen.

Beispiel:
Sabine pflegt ihre Mutter Astrid mit Pflegegrad 4. Da sie sich nur eingeschränkt bewegen kann, stellt ihr die Pflegekasse leihweise ein höhenverstellbares Pflegebett zur Verfügung. Sie bezuschusst den Einbau einer Rampe mit 4.180 Euro.

Eine ältere Frau macht Gartenarbeit. Eine jüngere Frau hilft ihr.

Tages- und Nachtpflege: Entlastung mit Struktur und Nähe

Sie wünschen sich professionelle Unterstützung, während Sie arbeiten oder andere Aufgaben erledigen? Dann kann die Tages- oder Nachtpflege infrage kommen. Hier verbringt die pflegebedürftige Person einige Stunden in einer Einrichtung. Dort wird sie betreut, gefördert und medizinisch versorgt. Der Besuch dieser Einrichtungen ergänzt die häusliche Pflege fachkundig und verschafft Ihnen als Angehörige Freiraum.

Monatliche Höchstbeträge:

  • Pflegegrad 1: 0 Euro
  • Pflegegrad 2: 721 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro

Diese Leistungen gibt es zusätzlich zum Pflegegeld. Sie werden nicht darauf angerechnet.

Beispiel:
Georg pflegt seine Frau Hildegard mit Pflegegrad 4. Zweimal pro Woche besucht sie die Tagespflege. Dort isst sie gemeinsam mit anderen, macht Gymnastik und bekommt medizinische Betreuung. Georg nutzt die Zeit für eigene Termine.

Pflegekurse für Angehörige: Wissen, das unterstützt

Pflege ist anspruchsvoll. Vieles lernt man erst mit der Zeit. Unsere Pflegekurse für Angehörige vermitteln Pflegetechniken, den Umgang mit Erkrankungen und zeigen, wie Sie sich selbst entlasten können. Die Kosten übernehmen in der Regel die Pflegekassen.

Nutzen Sie unsere Online-Pflegekurse auf curendo, um sich dieses Wissen bequem von zu Hause aus anzueignen. Für mehr Sicherheit und Selbstvertrauen im Pflegealltag.

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