Pflegerecht & Leistungen

Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich für praktische Hilfe im Alltag

Anna-Kristin Steiner
Autorin
12. Juni 2026
Veröffentlicht am

Pflege zu Hause bedeutet oft viele kleine Handgriffe und genauso viele Verbrauchsmaterialien. So gehört zum Beispiel Desinfektionsmittel für viele pflegende Angehörige ganz selbstverständlich zum Alltag. Was dabei leicht untergeht: Solche und andere Dinge müssen regelmäßig nachgekauft werden und können ins Geld gehen.

Genau hier unterstützt die Pflegekasse. Menschen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dafür steht monatlich ein Betrag von bis zu 42 Euro zur Verfügung. Viele wissen jedoch gar nicht, dass es diesen Anspruch gibt. Oder sie sind unsicher, was genau darunter fällt und wie der Betrag genutzt werden kann.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Im Pflegealltag fallen viele Aufgaben an: Wunden versorgen, die Hygiene sichern oder Betten schützen. Dafür braucht man Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Genau diese Produkte zählen zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Sie werden einmalig benutzt und müssen regelmäßig ersetzt werden. 

Das ist ein großer Unterschied zu den technischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten oder Notrufsysteme. Sie sind dauerhaft im Einsatz. 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können viele Handgriffe im Pflegealltag erleichtern. Gleichzeitig helfen sie, Hygiene und Infektionsschutz zu sichern.

Wer kann Pflegehilfsmittel nutzen?

Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Wer dauerhaft in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung lebt und dort rund um die Uhr versorgt wird, erhält diese Leistung in der Regel nicht.

Die Pflegekasse erstattet für Pflegehilfsmittel höchstens 42 Euro im Monat. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 40 SGB XI. Die Mittel können direkt von Pflegepersonen eingesetzt werden, sofern die pflegebedürftige Person zustimmt. So lassen sich die Produkte praktisch verwenden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

Pflegehilfsmittel-Liste: Welche Produkte gehören dazu?

Wenn es darum geht, für Pflegehilfsmittel den monatlichen Betrag von 42 Euro sinnvoll zu nutzen, hilft eine klare Vorstellung davon, was genau dazugehört. Denn die Pflegekasse übernimmt nicht „irgendwas“. Zur Unterstützung im Alltag gehören bestimmte Verbrauchsprodukte, die regelmäßig benötigt und nach Gebrauch ersetzt werden müssen. Sie dienen vor allem der Hygiene, dem Schutz und der Infektionsvermeidung.

Typische Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind zum Beispiel:

  • Einmalhandschuhe: schützen bei Körperpflege oder Verbandwechseln
  • Händedesinfektionsmittel: zur sicheren Reinigung der Hände vor und nach der Pflege
  • Flächendesinfektionsmittel: sorgt für Sauberkeit im Pflegeumfeld
  • Mundschutz: verringert das Risiko von Tröpfchenübertragung von Krankheitserregern bei engem Kontakt
  • Schutzschürzen (Einmalgebrauch): schützen Kleidung und Haut vor Verunreinigungen
  • Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch): bewahren Bett und Möbel vor Durchfeuchtung

Diese Übersicht ist keine abschließende „Pflegehilfsmittel-Liste“. Sie zeigt einige Artikel, die normalerweise laut offiziellen Angaben regelmäßig erstattet werden. Einen guten Überblick darüber, welche Verbrauchsmittel in der Regel übernommen werden, bietet die Produktgruppe 54 im Pflegehilfsmittel-Verzeichnis.

Wichtiger Hinweis: Auch Hilfsmittel, die nicht im offiziellen Verzeichnis stehen, können übernommen werden, wenn sie für die häusliche Pflege notwendig sind. Es lohnt sich also, bei der Pflegekasse nachzufragen und kurz zu begründen, warum ein bestimmtes Produkt nötig ist.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen: So geht’s

Damit die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Anders als bei anderen Hilfsmitteln ist dafür keine ärztliche Verordnung erforderlich.

Wichtig: Einfach die Produkte zu besorgen reicht nicht. Die Pflegekasse muss zustimmen. Daher ist ein Antrag nötig. Die Pflegekasse entscheidet normalerweise innerhalb von drei Wochen, ob sie die Kosten übernimmt. Muss sie dafür noch eine Pflegefachkraft oder den Medizinischen Dienst einschalten, kann sich die Frist auf fünf Wochen verlängern. 

Wenn die Kasse diese Fristen nicht einhalten kann, muss sie rechtzeitig Bescheid geben und erklären, warum sich die Entscheidung verzögert. Sonst gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Antrag per PDF oder formlos einreichen

Gibt es für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch einen Antrag per PDF? Tatsächlich stellen verschiedene Krankenkassen entsprechende Online-Formulare zur Verfügung. Die können Sie ausfüllen und einreichen. 

Alternativ reicht oft ein formloser Antrag. Darin teilen Sie mit, dass Sie Pflegehilfsmittel im Rahmen von bis zu 42 Euro monatlich benötigen. Im Antrag sollten Sie folgende Angaben vermerken:

  • Name, Adresse und Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
  • Angabe des Pflegegrads
  • Hinweis, dass es um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch geht
  • optional eine kurze Liste der regelmäßig genutzten Verbrauchsmittel (zum Beispiel Handschuhe, Desinfektionsmittel)

Gut zu wissen für privat Versicherte: Auch wer privat pflegeversichert ist, hat grundsätzlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Antrag läuft hier über die eigene private Pflegeversicherung. Die genaue Abwicklung hängt vom jeweiligen Tarif ab. Bei Fragen unterstützt die Compass Private Pflegeberatung als zentrale Beratungsstelle für privat Versicherte.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Falls die Pflegekasse den Antrag ablehnt, ist das kein Grund zur Sorge. Sie können Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie in der Regel einen Monat Zeit. Hilfreich ist es, kurz zu schildern, warum das Hilfsmittel für die Pflege notwendig ist. 

Oft klärt sich die Sache schon durch ein kurzes Gespräch mit dem Anbieter oder direkt bei der Pflegekasse. Manchmal fehlen nur Unterlagen oder es gibt ein Missverständnis.

Drei Wege zur Kostenübernahme

Wenn Sie Pflegehilfsmittel nutzen, heißt das nicht, dass Sie 42 Euro automatisch auf Ihr Konto bekommen. Erstattet werden nur die Kosten für die Produkte, die Sie tatsächlich verbrauchen. Hier gibt es mehrere praktische Wege, wie Sie vorgehen können:

Direkt bei der Pflegekasse: Sie reichen den Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse ein, als PDF-Formular, Online-Upload oder per Post. Wer unsicher ist, welche Pflegekasse zuständig ist oder wo der Antrag gestellt werden kann: Beim GKV-Spitzenverband findet sich ein Online-Verzeichnis aller gesetzlichen Krankenkassen und dazugehörigen Pflegekassen mit passenden Weiterleitungen zum Thema Pflegehilfsmittel.

Belege einreichen: Wenn Sie die Verbrauchsmittel selbst kaufen, bewahren Sie die Quittungen oder Rechnungen auf. Reichen Sie sie zusammen mit dem Antrag ein, damit die Pflegekasse Ihnen die Kosten rückwirkend erstattet. 

Direktabrechnung über Anbieter:
Viele Dienstleister wie Sanitätshäuser, Apotheken oder spezialisierte Online-Shops übernehmen die Antragstellung für Sie. Sie füllen meist ein kurzes Formular aus. Der Anbieter kümmert sich um den Rest. Mit einer sogenannten

Abtretungserklärung kann der Anbieter die Produkte direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Entstehen Kosten, die über den monatlichen Betrag von 42 Euro hinausgehen, bekommen Sie diese separat in Rechnung gestellt.

Tipps zur Planung: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch - Preisliste

Eine bundesweit einheitliche „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch-Preisliste” mit festen Preisen gibt es nicht. Die Pflegekasse erstattet pauschal höchstens 42 Euro pro Monat, unabhängig davon, wie viel die einzelnen Produkte kosten.

Trotzdem kann es helfen, sich vorab eine Preis-Orientierung zu verschaffen: Wenn Sie vergleichen, welche Produkte Sie regelmäßig brauchen und wie viel sie im Laden oder online kosten, behalten Sie den Betrag besser im Blick und vermeiden Überraschungen. Angebote von Anbietern, Preisübersichten in Drogerien oder Online-Preise für typische Verbrauchsmittel wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel können dabei nützlich sein.

Gut versorgt mit den richtigen Pflegehilfsmitteln für 42 Euro im Monat

Mit Pflegehilfsmitteln für 42 Euro im Monat lassen sich wichtige Verbrauchsmaterialien abdecken. Ein kleiner, aber wertvoller Beitrag, um den Pflegealltag planbarer und kostengünstiger zu gestalten.

Gesundheitsportal gesund.bund.de. (2024). Pflegehilfsmittel beantragen. Internetlink: https://gesund.bund.de/pflegehilfsmittel (letzter Aufruf: 8.2.2026)

Bundesministerium für Gesundheit. (2025). Pflegehilfsmittel. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/pflegehilfsmittel.html (letzter Aufruf: 8.2.2026)

Bundesministerium für Gesundheit. (2026). Pflegeleistungen zum Nachschlagen (PDF). Internetlink: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Broschueren/BMG_Pflegeleistungen_zum_Nachschlagen_bf.pdf (letzter Aufruf: 8.2.2026)

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. (o.J.). Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 40 Pflegehilfsmittel. Internetlink: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (letzter Aufruf: 8.2.2026)

Verbraucherzentrale (2025). Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Diese Regeln sollten Sie kennen. Internetlink: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/pflegehilfsmittel-zum-verbrauch-diese-regeln-sollten-sie-kennen-95810 (letzter Aufruf: 8.2.2026)

Sozialverband VdK Deutschland. (2024). Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Pflegekasse erstattet monatlichen Betrag. Internetlink: https://www.vdk.de/aktuelles/tipp/pflegehilfsmittel-zum-verbrauch-pflegekasse-erstattet-monatlichen-betrag/ (letzter Aufruf: 8.2.2026)

GKV-Spitzenverband. (2024). Pflegehilfsmittel: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Internetlink: https://www.gkv-spitzenverband.de/service/hmv/phm/p_himi.jsp (letzter Aufruf: 8.2.2026)

GKV-Spitzenverband. (o.J.). Kassen-Navigator – Übersicht gesetzliche Krankenkassen. Internetlink: https://bundesportal.gkv-spitzenverband.de/?ID=41 (letzter Aufruf: 8.2.2026)

Compass Private Pflegeberatung GmbH. (o.J.). Informationen für privat pflegeversicherte Personen. Internetlink: https://www.compass-pflegeberatung.de (letzter Aufruf: 8.2.2026)

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