Ein Unfall kommt oft plötzlich. Und die wenigsten Menschen beschäftigen sich im Alltag damit, was passieren soll, wenn sie einmal aufgrund einer Krankheit nicht mehr für sich selbst entscheiden können. Möchte ich künstlich beatmet werden, wenn ich das selbst nicht mehr kann? Oder möchte ich diese Maßnahme ablehnen, auch wenn sich dadurch möglicherweise mein Leben verlängern ließe? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Sich damit frühzeitig auseinanderzusetzen ist nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre angehörige Person wichtig. Hier kommt die Patientenverfügung ins Spiel.
Mit einer Patientenverfügung kann Ihre angehörige Person frühzeitig festlegen, welche medizinischen Maßnahmen sie wünscht und welche nicht, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden kann. Die Patientenverfügung ist für Ärztinnen und Ärzte rechtlich bindend und gibt Ihrer angehörigen Person die Sicherheit, dass ihr Wille auch dann maßgeblich bleibt, wenn sie selbst nicht mehr sprechen kann.
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung. Die Patientenverfügung richtet sich an:
In der Patientenverfügung geht es ausschließlich um medizinische Maßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Wiederbelebung oder Schmerztherapie in klar umrissenen Krankheitssituationen.
Frühzeitiges Festlegen, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind, schützt den eigenen Willen im Ernstfall.
Die Patientenverfügung gilt erst dann, wenn Ihre angehörige Person nicht mehr entscheiden kann. Genauer gesagt, wenn Ihre angehörige Person die Art, Bedeutung und Folgen einer medizinischen Maßnahme nicht mehr verstehen kann und ihren Willen dazu nicht mehr äußern kann. Typische Situationen, die zu so einer Entscheidungsunfähigkeit führen, sind:
Solange Ihre angehörige Person selbst entscheiden kann, gilt ihr aktueller Wille. Die Patientenverfügung greift also nur im Ernstfall.
Die Patientenverfügung ist rechtlich bindend, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, müssen Ärztinnen, Ärzte und vertretende Personen den Willen Ihrer angehörigen Person umsetzen. Selbst dann, wenn andere denken, dass eine andere Entscheidung sinnvoller wäre. Wichtig zu wissen ist, dass sehr allgemeine Aussagen zu Schwierigkeiten führen können. Formulierungen wie „Ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen“, können zu ungenau sein. Je genauer Ihre angehörige Person beschreibt, welche medizinischen Maßnahmen in welchen Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, desto sicherer kann ihr Wille umgesetzt werden.
Je genauer Situationen und Behandlungen beschrieben sind, desto sicherer wird der eigene Wille umgesetzt.
Auch Personen, die Ihre angehörige Person mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt hat, können nur das tun, was die Patientenverfügung eindeutig vorgibt. Wenn die Wünsche Ihrer angehörigen Person unklar oder widersprüchlich formuliert sind, ist es für Ärztinnen, Ärzte oder die bevollmächtigte Person schwierig nachzuvollziehen, was genau Ihre angehörige Person gemeint hat. In solchen Fällen kann das Betreuungsgericht entscheiden, wie die Festlegungen Ihrer angehörigen Person zu verstehen sind.
Ihre angehörige Person sollte die Entscheidungssituationen genau ausformulieren. Nur dann wissen Ärztinnen, Ärzte, medizinisches Personal und Bevollmächtigte genau, unter welchen Umständen die festgelegten Maßnahmen gelten sollen.
Ein paar Beispielsituationen, in denen die Patientenverfügung hilfreich sein kann:
Ärztinnen, Ärzte, medizinisches Personal und Bevollmächtigte dürfen nur dann entsprechend handeln, wenn der Wunsch Ihrer angehörigen Person zur beschriebenen Situation passt.
Ihre angehörige Person sollte genau beschreiben, was in den einzelnen Situationen geschehen oder unterbleiben soll. Wichtig ist immer die Kombination aus Krankheitssituation und entsprechender Behandlung. Damit Sie sich besser vorstellen können, was gemeint ist, hier zwei beispielhafte Fragen zum Thema künstliche Ernährung und Flüssigkeitsgabe, die Ihre angehörige Person sich stellen könnte:
Formulierungen wie „Ich möchte keine Apparatemedizin“, sind zu ungenau, denn es ist unklar, welche Geräte gemeint sind und ob der Wunsch auch bei vorübergehenden Notfällen gilt. Allgemeine Aussagen lassen viel Interpretationsspielraum. Je genauer Ihre angehörige Person beschreibt, was in welcher Lage geschehen oder unterbleiben soll, desto verlässlicher kann danach gehandelt werden.
Die Angabe der grundlegenden Werte und Vorstellungen Ihrer angehörigen Person können helfen, die Patientenverfügung auch dann auszulegen, wenn eine Situation nicht exakt beschrieben wurde. Das ist besonders wichtig, weil nicht jede denkbare medizinische Lage vorher formuliert werden kann. Ihre angehörige Person könnte sich zum Beispiel überlegen:
Solche Angaben geben Ärztinnen, Ärzten und vertretenden Personen zusätzliche Hinweise beim Entscheidungsprozess. Sie dienen als ethischer Kompass, wenn medizinische Situationen nicht in der Patientenverfügung geregelt sind oder wenn es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, die Formulierung zu interpretieren.
Die Patientenverfügung regelt zwar medizinische Inhalte, allerdings nicht, wer den Willen Ihrer angehörigen Person vertreten darf. Deshalb ist die Kombination der Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht wichtig. Mit der Vorsorgevollmacht benennt Ihre angehörige Person eine Person ihres Vertrauens, die im Ernstfall in ihrem Sinne handeln und Entscheidungen treffen darf. Ganz häufig wird gemeinsam nach Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zum Ausdrucken gesucht, um beide Dokumente gleich zusammen zu erstellen.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zusammen sicher die eigenen Entscheidungen auch dann ab, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann.
Gibt es keine bevollmächtigte Person, kann das Gericht eine Betreuung einrichten. Dann kann eine Betreuungsverfügung helfen, Einfluss auf die Auswahl der betreuenden Person zu nehmen.
Noch einmal zusammengefasst:
Häufig stellt sich die Frage: Ist eine Patientenverfügung auch ohne Notar gültig? Ja, das ist sie. Eine Patientenverfügung braucht keine notarielle Beglaubigung, um wirksam zu sein. Vielmehr entscheidend für die Gültigkeit ist, dass:
Ein Datum und regelmäßige Bestätigung sind sinnvoll, um zu zeigen, dass der Wille noch aktuell ist. Außerdem kann Ihre angehörige Person die Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen, solange sie einwilligungsfähig ist.
Ermutigen Sie in einem passenden Moment Ihre angehörige Person, sich zu überlegen, was Lebensqualität für sie bedeutet und welche Behandlungen sie möchte oder ablehnt.
„Wo bekomme ich eine kostenlose Patientenverfügung her?“ Wer sich diese Frage stellt, wird im Internet schnell fündig. Ein Patientenverfügung-Formular oder Textbausteine können beim Aufsetzen einer Patientenverfügung helfen. Entsprechende Muster stellen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und die Verbraucherzentrale kostenlos bereit. So kann Ihre angehörige Person Formulierungsfehler vermeiden.
Ermutigen Sie Ihre angehörige Person, mit Angehörigen oder Vertrauenspersonen ihre Wünsche abzusprechen. Ebenso sinnvoll ist ein Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt. Wer möchte, kann sich zusätzlich beraten lassen, zum Beispiel bei Pflegestützpunkten oder der Verbraucherzentrale.
Die Patientenverfügung muss eigenhändig unterschrieben sein und sollte ein Datum enthalten. Achten Sie darauf, dass Ihre angehörige Person das Original an einem sicheren, aber leicht zugänglichen Ort aufbewahrt. Ein praktischer Tipp: Hinweise im Geldbeutel oder eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erleichtern das Auffinden.
Wer eine Patientenverfügung erstellt, sorgt für Klarheit im Ernstfall. In Kombination mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung hat Ihre angehörige Person mit einer Patientenverfügung umfassend rechtlich vorgesorgt. Mit einer Patientenverfügung kann Ihre angehörige Person die Kontrolle über medizinische Entscheidungen behalten, auch wenn sie selbst nicht mehr handlungsfähig ist.
Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Formulierungen zur Patientenverfügung dienen ausschließlich als unverbindliche Beispiele und Orientierungshilfe. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar und können eine individuelle Prüfung oder Beratung durch fachkundige Stellen (z. B. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen oder Notare und Notarinnen) nicht ersetzen. Für die Verwendung, Anpassung oder Auslegung der Inhalte sowie für etwaige daraus entstehende Konsequenzen übernehmen wir keine Haftung.
So funktioniert’s
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