Nachbarschaftshilfe: Online-Pflegekurs

Sie möchten pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen? Unsere kostenlosen Online-Pflegekurse vermitteln Ihnen das notwendige Wissen, damit Ihre Unterstützung offiziell von der Pflegeversicherung anerkannt wird. Alle Kurse sind nach § 45 SGB XI zugelassen. Starten Sie bequem von zuhause und sichern Sie sich Ihr Zertifikat als Nachbarschaftshilfe.

Über 229.678 Bewertungen

Warum brauche ich einen Pflegekurs?

Wer in der Nachbarschaftshilfe tätig ist, kann den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € als Aufwandsentschädigung erhalten. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist dafür die Teilnahme an einem anerkannten Pflegekurs nach § 45 SGB XI vorgeschrieben. Unsere Kurse sind dort offiziell anerkannt, sodass Sie rechtssicher starten können.

Die häufigsten Voraussetzungen im Überblick:

Icon für Abrechenbarkeit nach §45 SGB XI bei curendo Pflegekursen
Sie sind nicht mit der gepflegten Person verwandt oder verschwägert.
Icon für schnelle Implementierung ohne IT-Anbindung bei curendo
Sie wohnen nicht im gleichen Haushalt.
Icon für maximale Datensicherheit (ISO 27001) bei curendo
Sie sind nicht als private Pflegeperson eingetragen.
Icon für Marktführer mit langjährigen Kassen-Partnerschaften
Sie haben einen anerkannten Pflegekurs nach § 45 SGB XI absolviert.
Sie betreuen nur eine begrenzte Anzahl an Personen gleichzeitig.
Sie sind volljährig oder mindestens 16 Jahre alt mit Zustimmung der Eltern.
Kursauswahl

Jetzt Pflegekurs starten und anerkennen lassen

Mit unseren kostenlosen Nachbarschaftshilfe-Kursen bereiten Sie sich optimal auf Ihre Tätigkeit vor und erhalten offizielle Zertifikate für die Anerkennung. Zusätzlich stehen Ihnen viele weitere Kurse zur Verfügung, mit denen Sie Ihr Wissen vertiefen können.
Unsere Kurse
Bitte wählen Sie mindestens einen Kurs aus, um zu starten.
Über 229.678 Bewertungen

Häufige Fragen

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Nachbarschaftshilfe und unseren Online-Pflegekursen auf einen Blick.
Als Nachbarschaftshilfe unterstützen Sie im Alltag – zum Beispiel beim Einkaufen, im Haushalt, bei Arztbesuchen oder durch gemeinsame Freizeitaktivitäten. Medizinische und pflegerische Tätigkeiten gehören nicht dazu.
Für Ihre Unterstützung kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat eingesetzt werden. Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad über die Pflegekasse zur Verfügung.
Grundsätzlich müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen, damit Ihre Tätigkeit anerkannt wird – zum Beispiel ein Mindestalter und die Teilnahme an einem Pflegekurs. Die genauen Anforderungen können je nach Region variieren. Bitte klären Sie im Vorfeld mit der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, welche Voraussetzungen konkret gelten.
Unsere Kurse vermitteln praxisnahes Wissen für Ihren Einsatz: Sicherheit im Alltag, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Selbstfürsorge, gute Kommunikation, Verhalten in Notfällen sowie den Umgang mit Menschen mit Demenz.
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein offizielles Teilnahmezertifikat, das Sie für die Anerkennung als Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse nutzen können.

So funktioniert’s

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen mit und wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte melden Sie sich an, um Hilfe zu den Kursinhalten zu erhalten.
Danke für Ihre Nachricht.
Wir haben Ihre Nachricht erhalten und melden uns bald bei Ihnen.

Wir nutzen Cookies

Wir und von uns beauftragte Dienstleister verwenden auf dieser Webseite Cookies. Einige Cookies sind notwendig, damit die Seite funktioniert. Andere Cookies helfen uns, Inhalte und Anzeigen besser zu machen. Ihre Entscheidung ist freiwillig und kann jederzeit in den Privatsphäre-Einstellungen geändert werden. Details zu den von uns verwendeten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie-Einstellungen

Notwendige Cookies

Unbedingt erforderliche Cookies gewährleisten Funktionen, ohne die Sie unsere Webseite nicht wie vorgesehen nutzen können. Unbedingt erforderliche Cookies dienen zum Beispiel dazu, dass Sie als angemeldeter Nutzer bei Zugriff auf verschiedene Unterseiten unserer Webseite stets angemeldet bleiben und so nicht jedes Mal bei Aufruf einer neuen Seite Ihre Anmeldedaten neu eingeben müssen. Unbedingt erforderliche Cookies werden automatisch gesetzt.

Performance-Cookies

Mit diesen Cookies werten wir aus, ob Sie durch Klick auf ein Werbemittel unsere Webseite besucht haben. Auch der Kauf oder die Buchung eines Service auf unserer Webseite kann dadurch nachvollzogen werden.

Webseiten-Analyse

Webseiten-Analysen helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unsere Webseiten interagieren, indem anonym Informationen gesammelt und ausgewertet werden. Hierzu nutzen wir Google Analytics.
Hinweis: Wir setzen auch Dienstleister in Drittländern außerhalb der EU ohne angemessenes Datenschutzniveau ein, wodurch das Risiko von behördlichen Zugriffen und somit eines gewissen Kontrollverlusts besteht.