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Baden-Württemberg: Online-Pflegekurs für Einzelhelfende

Sie möchten pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen? In Baden-Württemberg ist ein Pflegekurs nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Mit unseren kostenlosen Online-Pflegekursen bereiten Sie sich optimal auf den Einsatz als Einzelhelfer vor.

Über 406.826 Bewertungen
Junge Frau stützt eine ältere Frau beim Treppensteigen im Hausflur
Praxisnahes Wissen
100% kostenlos
Jederzeit online abrufbar
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Was lerne ich im Online-Pflegekurs?

Unsere Online-Pflegekurse machen Nachbarschaftshelfer fit für den Alltag: Sie lernen alles Wichtige für eine verantwortungsvolle Begleitung – von Sicherheit und Sturzprophylaxe über Konfliktbewältigung bis zum richtigen Handeln in Notfällen.

In Baden-Württemberg gelten diese Voraussetzungen:

Sie sind älter als 16 Jahre.
Ihre Tätigkeit ist rein ehrenamtlich.
Sie betreuen maximal zwei Personen.
Sie sind mit der pflegebedürftigen Person nicht verwandt oder verschwägert.
Sie leben nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt.
Sie sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig.
Kursauswahl

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Mit unseren kostenlosen Nachbarschaftshilfe-Kursen bereiten Sie sich optimal auf Ihre Tätigkeit als Einzelhelfer vor. Zusätzlich stehen Ihnen viele weitere Kurse zur Verfügung, mit denen Sie Ihr Wissen vertiefen können.
Unsere Kurse
Bitte wählen Sie mindestens einen Kurs aus, um zu starten.
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Häufige Fragen

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Nachbarschaftshilfe und unseren Online-Pflegekursen auf einen Blick.
Sie benötigen: eine Bestätigungserklärung, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sowie ein Abrechnungsformular, das Sie nach dem Einsatz zusammen mit der pflegebedürftigen Person unterschreiben und bei der Pflegekasse einreichen.
Nein. Das Ausfüllen des Vordrucks „Bestätigung des Einsatzes als ehrenamtliche Einzelhelferin oder als ehrenamtlicher Einzelhelfer“ ist ausreichend und gilt als Anerkennung zur Durchführung der Unterstützungsleistungen bei pflegebedürftigen Personen.
Als Nachbarschaftshilfe unterstützen Sie im Alltag – zum Beispiel beim Einkaufen, im Haushalt, bei Arztbesuchen oder durch gemeinsame Freizeitaktivitäten. Medizinische und pflegerische Tätigkeiten gehören nicht dazu.
Für Ihre Unterstützung kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat eingesetzt werden. Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad über die Pflegekasse zur Verfügung.
Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht nicht automatisch. Sie sollten daher selbst eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung haben. In Einzelfällen kann auch über die Unfallkasse Versicherungsschutz bestehen – im Schadensfall sollte dort nachgefragt werden.