Brandenburg: Online-Pflegekurs zur Nachbarschaftshilfe

Sie möchten pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen? Unsere kostenlosen Online-Pflegekurse vermitteln Ihnen das notwendige Wissen, damit Ihre Unterstützung offiziell anerkannt wird. Alle Kurse sind nach § 45 SGB XI in Brandenburg zugelassen. Starten Sie bequem von zu Hause und sichern Sie sich Ihr Zertifikat!

Über 355.703 Bewertungen
Anerkannt nach § 45 SGB XI
Offizielles Zertifikat
100% kostenlos
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Offizielles Zertifikat
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Warum brauche ich einen Pflegekurs?

Wer in der Nachbarschaftshilfe tätig ist, kann den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € als Aufwandsentschädigung erhalten. In Brandenburg ist dafür die Teilnahme an einem anerkannten Pflegekurs nach § 45 SGB XI und der Besuch einer Informationsveranstaltung vorgeschrieben. Unsere Kurse sind dort offiziell anerkannt, sodass Sie rechtssicher starten können.

In Brandenburg gelten diese Voraussetzungen:

Sie sind mit der pflegebedürftigen Person nicht verwandt oder verschwägert.
Sie leben nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt.
Sie sind nicht als Pflegeperson im Sinne von § 19 SGB XI für die pflegebedürftige Person tätig.
Sie haben einen anerkannten Pflegekurs nach § 45 SGB XI absolviert und die Infoveranstaltung besucht.
Sie betreuen maximal zwei Personen.
Sie haben sich beim Landesamt für Soziales und Versorgung registriert.
Kursauswahl

Jetzt Pflegekurs starten und anerkennen lassen

Mit unseren kostenlosen Nachbarschaftshilfe-Kursen bereiten Sie sich optimal auf Ihre Tätigkeit vor und erhalten offizielle Zertifikate für die Anerkennung. Zusätzlich stehen Ihnen viele weitere Kurse zur Verfügung, mit denen Sie Ihr Wissen vertiefen können.
Unsere Kurse
Bitte wählen Sie mindestens einen Kurs aus, um zu starten.
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Häufige Fragen

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Nachbarschaftshilfe und unseren Online-Pflegekursen auf einen Blick.
Sie können sich in Brandenburg beim Landesamt für Soziales und Versorgung als Nachbarschaftshelfer:in registrieren lassen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website: https://www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de/
Für die Abrechnung der Unterstützungsleistungen muss je nach Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ein bestimmtes Formular genutzt werden. Dieses Formular dokumentiert die erbrachten Leistungen und dient als Rechnung. Die pflegebedürftige Person bestätigt mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. Details zur Abrechnung werden in Schulungen oder Informationsveranstaltungen erklärt.
Für Ihre Unterstützung kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat eingesetzt werden. Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad über die Pflegekasse zur Verfügung.
Unsere Kurse vermitteln praxisnahes Wissen für Ihren Einsatz: Sicherheit im Alltag, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Selbstfürsorge, gute Kommunikation, Verhalten in Notfällen sowie den Umgang mit Menschen mit Demenz.
Als Nachbarschaftshilfe unterstützen Sie im Alltag – zum Beispiel beim Einkaufen, im Haushalt, bei Arztbesuchen oder durch gemeinsame Freizeitaktivitäten. Medizinische und pflegerische Tätigkeiten gehören nicht dazu.
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein offizielles Teilnahmezertifikat, das Sie für die Anerkennung als Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse nutzen können.

So funktioniert’s

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