Hessen: Online-Pflegekurs zur Nachbarschaftshilfe

Sie möchten pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen? In Hessen ist ein Pflegekurs nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Mit unseren kostenlosen Online-Pflegekursen bereiten Sie sich optimal auf den Einsatz als Nachbarschaftshelfer vor.

Über 271.448 Bewertungen
Praxisnahes Wissen
100% kostenlos
Jederzeit online abrufbar
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Was lerne ich im Online-Pflegekurs?

Unsere Online-Pflegekurse machen Nachbarschaftshelfer fit für den Alltag: Sie lernen alles Wichtige für eine verantwortungsvolle Begleitung – von Sicherheit und Sturzprophylaxe über Konfliktbewältigung bis zum richtigen Handeln in Notfällen.

In Hessen gelten diese Voraussetzungen:

Sie haben in den letzten drei Jahren an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen.
Sie betreuen maximal drei pflegebedürftige Menschen.
Sie dürfen für Leistungen nur eine zeitlich pauschalierte Aufwandsentschädigung verlangen.
Sie leben nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt.
Sie sind mit der pflegebedürftigen Person nicht verwandt oder verschwägert.
Sie sollten frühzeitig mit der Anerkennungsbehörde Kontakt aufnehmen.
Kursauswahl

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Mit unseren kostenlosen Nachbarschaftshilfe-Kursen bereiten Sie sich optimal auf Ihre Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer vor. Zusätzlich stehen Ihnen viele weitere Kurse zur Verfügung, mit denen Sie Ihr Wissen vertiefen können.
Unsere Kurse
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Häufige Fragen

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Nachbarschaftshilfe und unseren Online-Pflegekursen auf einen Blick.
Die Nachbarschaftshilfe in Hessen richtet sich vor allem an pflegebedürftige Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen – etwa bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten oder sozialen Kontakten. Sie kann von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern angeboten werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Als Nachbarschaftshilfe unterstützen Sie im Alltag – zum Beispiel beim Einkaufen, im Haushalt, bei Arztbesuchen oder durch gemeinsame Freizeitaktivitäten. Medizinische und pflegerische Tätigkeiten gehören nicht dazu.
Nachbarschaftshelferinnen oder Nachbarschaftshelfer können den Entlastungsbetrag abrechnen, wenn sie durch die zuständige Anerkennungsbehörde anerkannt sind. Anerkennungsbehörden sind meist die Landkreise oder die Verwaltungen der jeweiligen Städte.
Für Ihre Unterstützung kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat eingesetzt werden. Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad über die Pflegekasse zur Verfügung.
Unsere Kurse vermitteln praxisnahes Wissen für Ihren Einsatz: Sicherheit im Alltag, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Selbstfürsorge, gute Kommunikation, Verhalten in Notfällen sowie den Umgang mit Menschen mit Demenz.

So funktioniert’s

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen mit und wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte melden Sie sich an, um Hilfe zu den Kursinhalten zu erhalten.
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Wir haben Ihre Nachricht erhalten und melden uns bald bei Ihnen.

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