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Niedersachsen: Online-Pflegekurs zur Nachbarschaftshilfe

Sie möchten pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen? Unsere kostenlosen Online-Pflegekurse vermitteln Ihnen das notwendige Wissen, damit Ihre Unterstützung offiziell anerkannt wird. Alle Kurse sind nach § 45 SGB XI in Niedersachsen zugelassen. Starten Sie bequem von zu Hause und sichern Sie sich Ihr Zertifikat!

Über 406.826 Bewertungen
Jüngere Frau stützt eine ältere Frau beim Treppensteigen im Hausflur
Anerkannt nach § 45 SGB XI
Offizielles Zertifikat
100% kostenlos
Anerkannt nach § 45 SGB XI
Offizielles Zertifikat
100% kostenlos

Warum brauche ich einen Pflegekurs?

Wer in der Nachbarschaftshilfe tätig ist, kann den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € als Aufwandsentschädigung erhalten. In Niedersachsen ist dafür die Teilnahme an einem anerkannten Pflegekurs nach § 45 SGB XI vorgeschrieben. Unsere Kurse sind dort offiziell anerkannt, sodass Sie rechtssicher starten können.

In Niedersachsen gelten diese Voraussetzungen:

Sie sind älter als 16 Jahre.
Sie haben einen anerkannten Pflegekurs nach § 45 SGB XI absolviert.
Sie leben nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt.
Sie sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig.
Sie sind mit der pflegebedürftigen Person nicht verwandt oder verschwägert.
Ihre Aufwandsentschädigung überschreitet nicht 85 % des gesetzlichen Mindestlohns.
Kursauswahl

Jetzt Pflegekurs starten und anerkennen lassen

Mit unseren kostenlosen Nachbarschaftshilfe-Kursen bereiten Sie sich optimal auf Ihre Tätigkeit vor und erhalten offizielle Zertifikate für die Anerkennung. Zusätzlich stehen Ihnen viele weitere Kurse zur Verfügung, mit denen Sie Ihr Wissen vertiefen können.
Unsere Kurse
Bitte wählen Sie mindestens einen Kurs aus, um zu starten.
Über 406.826 Bewertungen

Häufige Fragen

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Nachbarschaftshilfe und unseren Online-Pflegekursen auf einen Blick.
Für die Anerkennung als Nachbarschaftshilfe müssen Sie sich nicht mehr bei einer Behörde anmelden, sondern nur noch bei der pflegebedürftigen Person selbst. Diese legt die Unterlagen dann bei der Pflegekasse vor.
Als Nachbarschaftshilfe unterstützen Sie im Alltag – zum Beispiel beim Einkaufen, im Haushalt, bei Arztbesuchen oder durch gemeinsame Freizeitaktivitäten. Medizinische und pflegerische Tätigkeiten gehören nicht dazu.
Für Ihre Unterstützung kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat eingesetzt werden. Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad über die Pflegekasse zur Verfügung.
Unsere Kurse vermitteln praxisnahes Wissen für Ihren Einsatz: Sicherheit im Alltag, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Selbstfürsorge, gute Kommunikation, Verhalten in Notfällen sowie den Umgang mit Menschen mit Demenz.
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein offizielles Teilnahmezertifikat, das Sie für die Anerkennung als Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse nutzen können.