Zum Inhalt springen

Rheinland-Pfalz: Online-Pflegekurs zur Nachbarschaftshilfe

Sie möchten pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen? In Rheinland-Pfalz ist ein Pflegekurs nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Mit unseren kostenlosen Online-Pflegekursen bereiten Sie sich optimal vor, erhalten ein offizielles Zertifikat und können eine Aufwandsentschädigung über die Pflegekasse erhalten.

Über 406.826 Bewertungen
Jüngere Frau stützt eine ältere Frau beim Treppensteigen im Hausflur
Praxisnahes Wissen
100% kostenlos
Jederzeit online abrufbar
Praxisnahes Wissen
100% kostenlos
Jederzeit online abrufbar

Was lerne ich im Online-Pflegekurs?

Unsere Online-Pflegekurse machen Nachbarschaftshelfer fit für den Alltag: Sie lernen alles Wichtige für eine verantwortungsvolle Begleitung – von Sicherheit und Sturzprophylaxe über Konfliktbewältigung bis zum richtigen Handeln in Notfällen.

In Rheinland-Pfalz gelten diese Voraussetzungen:

Sie sind mit der pflegebedürftigen Person nicht verwandt oder verschwägert.
Sie leben nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt.
Sie sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig.
Sie betreuen maximal zwei Personen.
Sie besitzen eine private Haftpflichtversicherung.
Sie haben in den letzten 5 Jahren an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen.
Kursauswahl

Jetzt kostenlos starten!

Mit unseren kostenlosen Nachbarschaftshilfe-Kursen bereiten Sie sich optimal auf Ihre Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer vor. Zusätzlich stehen Ihnen viele weitere Kurse zur Verfügung, mit denen Sie Ihr Wissen vertiefen können.
Unsere Kurse
Bitte wählen Sie mindestens einen Kurs aus, um zu starten.
Über 406.826 Bewertungen

Häufige Fragen

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Nachbarschaftshilfe und unseren Online-Pflegekursen auf einen Blick.
In Rheinland-Pfalz erfolgt die Registrierung als Nachbarschaftshelfer über die ADD Trier (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion). Diese Registrierung ist notwendig, damit Ihre Leistungen über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung abgerechnet werden können. Bei der Registrierung müssen Sie ein aktuelles Führungszeugnis nachweisen.
Die Leistungen müssen zunächst dokumentiert (z. B. Stundenliste, Tätigkeitsnachweis) werden. Dann reicht die pflegebedürftige Person die Abrechnung bei ihrer Pflegekasse ein. Im Anschluss wird der Entlastungsbetrag erstattet. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umgewandelt und für Nachbarschaftshilfe genutzt werden.
Als Nachbarschaftshilfe unterstützen Sie im Alltag – zum Beispiel beim Einkaufen, im Haushalt, bei Arztbesuchen oder durch gemeinsame Freizeitaktivitäten. Medizinische und pflegerische Tätigkeiten gehören nicht dazu.
Für Ihre Unterstützung kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat eingesetzt werden. Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad über die Pflegekasse zur Verfügung.
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein offizielles Teilnahmezertifikat, das Sie für die Anerkennung als Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse nutzen können.