Saarland: Online-Pflegekurs zur Nachbarschaftshilfe

Sie möchten pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen? Im Saarland ist ein Pflegekurs nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Mit unseren kostenlosen Online-Pflegekursen bereiten Sie sich optimal vor, erhalten ein offizielles Zertifikat und können eine Aufwandsentschädigung über die Pflegekasse erhalten.

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Praxisnahes Wissen
100% kostenlos
Jederzeit online abrufbar
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Was lerne ich im Online-Pflegekurs?

Unsere Online-Pflegekurse machen Nachbarschaftshelfer fit für den Alltag: Sie lernen alles Wichtige für eine verantwortungsvolle Begleitung – von Sicherheit und Sturzprophylaxe über Konfliktbewältigung bis zum richtigen Handeln in Notfällen.

Im Saarland gelten diese Voraussetzungen:

Sie sind mit der pflegebedürftigen Person nicht verwandt oder verschwägert.
Sie leben nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt.
Sie sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig.
Sie betreuen maximal zwei pflegebedürftige Personen.
Sie benötigen ein aktuelles Führungszeugnis.
Sie besitzen eine private Haftpflichtversicherung.
Kursauswahl

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Mit unseren kostenlosen Nachbarschaftshilfe-Kursen bereiten Sie sich optimal auf Ihre Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer vor. Zusätzlich stehen Ihnen viele weitere Kurse zur Verfügung, mit denen Sie Ihr Wissen vertiefen können.
Unsere Kurse
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Häufige Fragen

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Nachbarschaftshilfe und unseren Online-Pflegekursen auf einen Blick.
Die Registrierung erfolgt über die Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Saarbrücken.
Sie müssen an einer Hygienebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt oder durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt teilnehmen.
Ja, die Kosten der Hygienebelehrung als auch die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses ist für die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Nachbarschaftshilfe kostenlos, wenn diese eine entsprechende Bescheinigung zur Gebührenbefreiung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit vorlegen. Diese Bescheinigungen zur Kostenbefreiung finden sie online unter "Nachbarn helfen Nachbarn" im Saarland.
Ja. Die Aufwandsentschädigung darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht überschreiten. Zudem darf der Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale – 3.000 €) nicht überschritten werden.
Für Ihre Unterstützung kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat eingesetzt werden. Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad über die Pflegekasse zur Verfügung.
Unsere Kurse vermitteln praxisnahes Wissen für Ihren Einsatz: Sicherheit im Alltag, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Selbstfürsorge, gute Kommunikation, Verhalten in Notfällen sowie den Umgang mit Menschen mit Demenz.

So funktioniert’s

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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