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Schleswig-Holstein: Online-Pflegekurs zur Nachbarschaftshilfe

Sie möchten pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen? Unsere kostenlosen Online-Pflegekurse vermitteln Ihnen das notwendige Wissen, damit Ihre Unterstützung offiziell anerkannt wird. Alle Kurse sind nach § 45 SGB XI in Schleswig-Holstein zugelassen. Starten Sie bequem von zu Hause und sichern Sie sich Ihr Zertifikat!

Über 406.826 Bewertungen
Jüngere Frau stützt eine ältere Frau beim Treppensteigen im Hausflur
Anerkannt nach § 45 SGB XI
Offizielles Zertifikat
100% kostenlos
Anerkannt nach § 45 SGB XI
Offizielles Zertifikat
100% kostenlos

Warum brauche ich einen Pflegekurs?

Wer in der Nachbarschaftshilfe tätig ist, kann den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € als Aufwandsentschädigung erhalten. In Schleswig-Holstein ist dafür die Teilnahme an einem anerkannten Pflegekurs nach § 45 SGB XI vorgeschrieben. Unsere Kurse sind dort offiziell anerkannt, sodass Sie rechtssicher starten können.

In Schleswig-Holstein gelten diese Voraussetzungen:

Sie sind mit der pflegebedürftigen Person nicht verwandt oder verschwägert.
Sie leben nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt.
Sie sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig.
Sie haben einen anerkannten Pflegekurs nach § 45 SGB XI absolviert.
Sie engagieren sich ehrenamtlich für maximal 30 Stunden im Monat.
Sie besitzen eine private Haftpflichtversicherung.
Kursauswahl

Jetzt Pflegekurs starten und anerkennen lassen

Mit unseren kostenlosen Nachbarschaftshilfe-Kursen bereiten Sie sich optimal auf Ihre Tätigkeit vor und erhalten offizielle Zertifikate für die Anerkennung. Zusätzlich stehen Ihnen viele weitere Kurse zur Verfügung, mit denen Sie Ihr Wissen vertiefen können.
Unsere Kurse
Bitte wählen Sie mindestens einen Kurs aus, um zu starten.
Über 406.826 Bewertungen

Häufige Fragen

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Nachbarschaftshilfe und unseren Online-Pflegekursen auf einen Blick.
In Schleswig-Holstein können Sie sich beim Landesamt für soziale Dienste als Nachbarschaftshelfer registrieren lassen. Das Formular dazu finden Sie auf der Online-Präsenz des Bundeslandes.
Die Abrechnung der Nachbarschaftshilfe erfolgt mit der jeweiligen Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Die Rechnung kann mit dem dazugehörigen Leistungsnachweis vom Nachbarschaftshelfer mit einem Rechnungsformular bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Für Ihre Unterstützung kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat eingesetzt werden. Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad über die Pflegekasse zur Verfügung.
Unsere Kurse vermitteln praxisnahes Wissen für Ihren Einsatz: Sicherheit im Alltag, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Selbstfürsorge, gute Kommunikation, Verhalten in Notfällen sowie den Umgang mit Menschen mit Demenz.
Als Nachbarschaftshilfe unterstützen Sie im Alltag – zum Beispiel beim Einkaufen, im Haushalt, bei Arztbesuchen oder durch gemeinsame Freizeitaktivitäten. Medizinische und pflegerische Tätigkeiten gehören nicht dazu.
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein offizielles Teilnahmezertifikat, das Sie für die Anerkennung als Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse nutzen können.