Marco begleitet seine Nachbarin Michaela einmal im Monat zum Arzt. Anschließend gehen sie gemeinsam einkaufen. Danach bleibt noch Zeit für einen Kaffee.
Was wie eine nette Gefälligkeit wirkt, ist in Deutschland eine wichtige Entlastung für Pflegende: die Nachbarschaftshilfe. Sie ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, selbständiger zu sein, unterstützt pflegende Angehörige und, was viele nicht wissen: Sie wird von der Pflegeversicherung gefördert.
Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Pflege brauchen, steigt. Ende 2023 waren es laut Statistischem Bundesamt rund 5,7 Millionen. Das rückt entlastende Angebote wie die Nachbarschaftshilfe in der Pflege immer mehr in den Mittelpunkt.
Nachbarschaftshilfe ist das, was der Begriff beschreibt: Nachbarinnen und Nachbarn helfen Nachbarn und Nachbarinnen. Dabei können Nachbarn und Nachbarinnen Bekannte von gegenüber sein, aber auch Vereinsfreunde, oder junge Menschen aus dem Viertel, die ab und zu eine Portion mehr kochen und sie der Nachbarin im Haus zwei Straßen weiter vorbeibringen.
Die rechtliche Grundlage für Nachbarschaftshilfe bildet Paragraf 45 aus dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (§ 45 SGB XI). Der Abschnitt regelt die sogenannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die Angebote sind dazu da, Pflege leichter zu machen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Manche Familien kombinieren diese Unterstützung auch mit Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege, um noch mehr Entlastung zu ermöglichen.
Grundsätzlich kann fast jede volljährige Person Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer werden.
Damit Nachbarschaftshilfe offiziell anerkannt werden kann, müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Eine fachliche Ausbildung ist nicht nötig, um Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer werden zu können. Wichtiger ist, dass Helferinnen und Helfer persönliche Eigenschaften wie Geduld, Einfühlungsvermögen und Verlässlichkeit mitbringen.
Hinweis: Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Informieren Sie sich bei den Landesämtern der jeweiligen Bundeländer, bei Pflegestützpunkten vor Ort oder bei der Pflegekasse der Person, die Sie unterstützen möchten.
Die Aufgaben in der Nachbarschaftshilfe richten sich nach den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. Hier ein paar Beispiele:
Wichtig bei der Hilfe ist: Es geht nicht um medizinische oder körperbezogene Pflege. Körpernahe Pflege wie beim Waschen helfen, zusammen Kleidung anziehen oder Verbände wechseln bleibt Aufgabe Mitarbeitender professioneller Pflegedienste. Vielmehr spielen kleine, aber bedeutsame Dinge im Alltag eine Rolle, wie zusammen ein Buch lesen oder über schöne Erlebnisse sprechen.
Meist macht schon die gemeinsame Zeit einen großen Unterschied. Zuhören oder einfach nur da sein, kann für jemanden, der allein lebt, schon eine Unterstützung sein.
Immer wieder taucht bei Nachbarschaftshilfe das Thema Bezahlung auf. Doch wer Nachbarschaftshilfe leistet, bekommt keine klassische Bezahlung, sondern eine Aufwandsentschädigung. Nachbarschaftshilfe gilt als Ehrenamt und ist ein Beitrag zum Gemeinwohl.
Finanziert wird sie in der Regel über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro aus der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person. Die pflegebedürftige Person reicht die Rechnung über ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag bei ihrer Pflegekasse ein und stellt damit einen Antrag auf den Entlastungsbetrag.
Tipp: Damit die Pflegekasse die Aufwandsentschädigung auszahlt, müssen Sie offiziell als Nachbarschaftshelfer oder Nachbarschaftshelferin anerkannt sein.
Wenn Sie Nachbarschaftshilfe leisten möchten, müssen Sie in der Regel zunächst folgende Schritte tun:
Nützliche Anlaufstellen für mehr Informationen zur Nachbarschaftshilfe sind:
Sie helfen bereits mit oder haben Lust dazu? Informieren Sie sich. Nachbarschaftshilfe kann Spaß machen. Wenn Sie Einfühlungsvermögen und ein wenig Organisationstalent mitbringen, können Sie einen echten Unterschied machen.
So funktioniert’s