Nachbarschaftshilfe in der Pflege: Den Alltag erleichtern
Marco begleitet seine Nachbarin Michaela einmal im Monat zum Arzt. Anschließend gehen sie gemeinsam einkaufen. Danach bleibt noch Zeit für einen Kaffee.
Was wie eine nette Gefälligkeit wirkt, ist in Deutschland eine wichtige Entlastung für Pflegende: die Nachbarschaftshilfe. Sie ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, selbständiger zu sein, unterstützt pflegende Angehörige und, was viele nicht wissen: Sie wird von der Pflegeversicherung gefördert.
Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Pflege brauchen, steigt. Ende 2023 waren es laut Statistischem Bundesamt rund 5,7 Millionen. Das rückt entlastende Angebote wie die Nachbarschaftshilfe in der Pflege immer mehr in den Mittelpunkt.
Wie hilft Nachbarschaftshilfe in der Pflege?
Nachbarschaftshilfe ist das, was der Begriff beschreibt: Nachbarinnen und Nachbarn helfen Nachbarn und Nachbarinnen. Dabei können Nachbarn und Nachbarinnen Bekannte von gegenüber sein, aber auch Vereinsfreunde, oder junge Menschen aus dem Viertel, die ab und zu eine Portion mehr kochen und sie der Nachbarin im Haus zwei Straßen weiter vorbeibringen.
Die rechtliche Grundlage für Nachbarschaftshilfe bildet Paragraf 45 aus dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (§ 45 SGB XI). Der Abschnitt regelt die sogenannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die Angebote sind dazu da, Pflege leichter zu machen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Manche Familien kombinieren diese Unterstützung auch mit Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege, um noch mehr Entlastung zu ermöglichen.
Wer kann Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer werden?
Grundsätzlich kann fast jede volljährige Person Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer werden.
Damit Nachbarschaftshilfe offiziell anerkannt werden kann, müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- keine enge Verwandtschaft zur unterstützten Person, um Interessenkonflikte zu vermeiden
- getrennte Haushalte von Helferinnen und Helfern und pflegebedürftiger Person
- Mindestalter meist 18 Jahre, in manchen Bundesländern 16 Jahre
Eine fachliche Ausbildung ist nicht nötig, um Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer werden zu können. Wichtiger ist, dass Helferinnen und Helfer persönliche Eigenschaften wie Geduld, Einfühlungsvermögen und Verlässlichkeit mitbringen.
Hinweis: Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Informieren Sie sich bei den Landesämtern der jeweiligen Bundeländer, bei Pflegestützpunkten vor Ort oder bei der Pflegekasse der Person, die Sie unterstützen möchten.
Nachbarschaftshilfe
Was ist erlaubt?
Die Aufgaben in der Nachbarschaftshilfe richten sich nach den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. Hier ein paar Beispiele:
- zu Terminen oder Freizeitaktivitäten begleiten
- Einkäufe erledigen oder zusammen zu Ämtern gehen
- Gesellschaft leisten, etwa gemeinsam lesen, spielen, kochen, reden, spazieren gehen oder musizieren
- bei leichten Tätigkeiten im Haushalt unterstützen, wie aufräumen oder Pflanzen gießen
Wichtig bei der Hilfe ist: Es geht nicht um medizinische oder körperbezogene Pflege. Körpernahe Pflege wie beim Waschen helfen, zusammen Kleidung anziehen oder Verbände wechseln bleibt Aufgabe Mitarbeitender professioneller Pflegedienste. Vielmehr spielen kleine, aber bedeutsame Dinge im Alltag eine Rolle, wie zusammen ein Buch lesen oder über schöne Erlebnisse sprechen.
Meist macht schon die gemeinsame Zeit einen großen Unterschied. Zuhören oder einfach nur da sein, kann für jemanden, der allein lebt, schon eine Unterstützung sein.
Wie läuft das mit der Bezahlung?
Immer wieder taucht bei Nachbarschaftshilfe das Thema Bezahlung auf. Doch wer Nachbarschaftshilfe leistet, bekommt keine klassische Bezahlung, sondern eine Aufwandsentschädigung. Nachbarschaftshilfe gilt als Ehrenamt und ist ein Beitrag zum Gemeinwohl.
Finanziert wird sie in der Regel über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro aus der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person. Die pflegebedürftige Person reicht die Rechnung über ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag bei ihrer Pflegekasse ein und stellt damit einen Antrag auf den Entlastungsbetrag.
Tipp: Damit die Pflegekasse die Aufwandsentschädigung auszahlt, müssen Sie offiziell als Nachbarschaftshelfer oder Nachbarschaftshelferin anerkannt sein.
Wie kann ich mich als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer anerkennen lassen?
Wenn Sie Nachbarschaftshilfe leisten möchten, müssen Sie in der Regel zunächst folgende Schritte tun:
- Anerkennung beantragen: Wenden Sie sich an die zuständige Pflegekasse oder Landesbehörde.
- Qualifizierung nachweisen: In manchen Bundesländern ist der Nachweis über eine abgeschlossene Schulung vor Ort oder einen online Pflegekurs für Nachbarschaftshilfe erforderlich.
- Versicherungsschutz klären: Eine Haftpflichtversicherung kann sinnvoll sein. Manche Bundesländer fordern einen gültigen Versicherungsschutz für die Hilfstätigkeit als Nachbarschaftshelfer oder Nachbarschaftshelferin.
Wo finde ich weitere Informationen?
Nützliche Anlaufstellen für mehr Informationen zur Nachbarschaftshilfe sind:
- Pflegestützpunkte in Ihrer Region
- Seniorenzentren Ihrer Nähe
- Pflegekassen (telefonische Beratung möglich)
- Bundesministerium für Gesundheit
Sie helfen bereits mit oder haben Lust dazu? Informieren Sie sich. Nachbarschaftshilfe kann Spaß machen. Wenn Sie Einfühlungsvermögen und ein wenig Organisationstalent mitbringen, können Sie einen echten Unterschied machen.
Bundesministerium für Gesundheit & Kuratorium Deutsche Altershilfe. (2020). Handreichung: Nachbarschaftshilfe – Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen: Ergebnisse eines Projektes zur Förderung von Nachbarschaftshilfe durch Servicepunkte (PDF). Internetlink: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Broschueren/Handreichung_Nachbarschaftshilfe_bf.pdf (letzter Aufruf: 12.1.2026)
Statistisches Bundesamt. (o.J.). Gesundheit: Pflege. Internetlink: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/_inhalt.html (letzter Aufruf: 12.1.2026)
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren und Jugend. (o.J.). Pflegende Angehörige. Internetlink: https://www.wege-zur-pflege.de/wege-zur-pflege/pflegende-angehoerige (letzter Aufruf: 12.1.2026)
Gesundheitsportal gesund.bund.de. (2025). Pflege: Entlastungsbetrag: Vielseitige Leistung für die Pflege zu Hause. Internetlink: https://gesund.bund.de/%20entlastungsbetrag (letzter Aufruf: 12.1.2026)