Pflegereform-Änderungen für Angehörige: Jetzt nicht zögern!
Noch knapp drei Monate. Dann könnten die geplanten Pflegereform-Änderungen den Alltag vieler Familien auf den Kopf stellen. Was ändert sich konkret für Pflegebedürftige und Angehörige? Und wie lässt sich die Zeit bis Jahresende noch nutzen? Dazu gibt's Empfehlungen vom Sozialverband VdK und der Verbraucherzentrale NRW.
Zuerst die harten Fakten
Das Pflegesystem steht „massiv finanziell unter Druck“, konstatiert Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU). Mit der geplanten Reform will die Bundesregierung die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren. „Wir werden Einsparungen vornehmen müssen“, erklärt Linnemann. Dabei gebe es „auch viele strukturelle Komponenten, deswegen möchte ich nicht allein von einem Spargesetz sprechen“, betont der Minister.
Am 30. September hat das Bundeskabinett dem Entwurf zum sogenannten Pflegeneuordnungsgesetz zugestimmt. Beschlossen sind die Pflegereform-Änderungen noch nicht. Im nächsten Schritt wird der Entwurf im Bundestag behandelt. Dabei kann sich noch einiges ändern.
Strengere Bedingungen für Pflegegrade
Nächstes Jahr könnte es schwieriger werden, einen Pflegegrad zu erhalten. Für die Pflegegrade 1 bis 3 sind höhere Punktegrenzen geplant. Für Pflegegrad 1 wären künftig beispielsweise 15 Punkte nötig. Aktuell reichen 12,5.
VdK: Noch dieses Jahr Pflegegrad beantragen
„Wer schon länger darüber nachdenkt, erstmals einen Pflegegrad zu beantragen, sollte den Schritt jetzt gehen“, empfiehlt der Sozialverband VdK.
Noch bis 31. Dezember 2026 gelten die aktuellen Punktegrenzen für Pflegegrade. Wer noch in diesem Jahr einen Pflegegrad bekommt, behält ihn. Auch wenn sich die Regeln im nächsten Jahr verschärfen. „Das müssen Pflegebedürftige und deren Angehörige nutzen“, rät die VdK-Präsidentin Verena Bentele.
„Zögern ist jetzt genau der falsche Weg“, warnt Bentele. Viele pflegebedürftige Menschen zögerten aus Scham, Angst vor komplizierten Anträgen oder weil sie glauben, ihnen stehe keine Hilfe zu. Bentele betont, ein Pflegeantrag sei kein Makel, „sondern wichtige Voraussetzung, weiter in den eigenen vier Wänden leben zu können“.
Wichtig: Die VdK-Empfehlung bezieht sich nur auf Erstanträge. Wer bereits einen Pflegegrad habe, solle sich die Höherstufung reiflich überlegen. Denn hier drohe die Gefahr der Rückstufung. Eine Rückstufung erfolgt, wenn ein neues Gutachten einen niedrigeren Pflegegrad als zuvor ergibt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband empfiehlt deshalb, sich vor einer Höherstufung im Pflegestützpunkt beraten zu lassen.
Kein Pflegegeld mehr, stattdessen vier Budgets
Vier Budgets statt viele Einzelleistungen? Mit der Pflegereform will Schwarz-Rot die Pflegeleistungen neu organisieren. Davon verspricht sich die Regierung übersichtlichere Leistungen und weniger Bürokratie.
Neu einführen soll die Reform das Entlastungsbudget, das Sachleistungsbudget, das Sozialraumbudget und das Überbrückungsbudget. Geplant ist, mit der Pflegereform das Pflegegeld zu ersetzen. Das Pflegegeld soll stattdessen im Entlastungsbudget aufgehen. Im Vergleich zum Pflegegeld sollen die monatlichen Beträge für pflegebedürftige Menschen höher ausfallen. Aber Vorsicht: Aus dem Budget sollen auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und selbst organisierte Ersatzpflege bezahlt werden. Die höheren Beträge bedeuten also nicht automatisch mehr Geld. Ähnliches ist beim Sachleistungsbudget angedacht, welches die bisherigen Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflege ablöst.
Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 gestrichen
Für Menschen mit Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro wegfallen. Für Pflegegrad 2–5 ist stattdessen ein neues Sozialraumbudget vorgesehen: 175 Euro monatlich für Pflegebedürftige ab 25 Jahren, 300 Euro für Jüngere. Nutzen können Pflegebedürftige das Geld zum Beispiel für Nachbarschaftshilfe.
Das vierte Budget ist ein Überbrückungsbudget für Akut- und Notsituationen. Damit kann auf einen Notdienst in der ambulanten Pflege zugegriffen werden oder Akut-Kurzzeitpflegeplätze kurzfristig in Anspruch genommen werden.
Verbraucherzentrale NRW: Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen
Wer seinen Entlastungsbetrag 2026 noch nicht ausgeschöpft hat, sollte genauer hinschauen. Denn bislang lassen sich ungenutzte Beträge bis Mitte des Folgejahres verwenden. Doch mit der Pflegereform könnte sich das ändern. Laut Gesetzentwurf sollen nicht genutzte Beträge 2027 verfallen. „Wenn Sie den Entlastungsbetrag 2026 noch nicht oder nicht vollständig genutzt haben, prüfen Sie, ob Sie diesen noch in diesem Jahr einsetzen können“, rät die Verbraucherzentrale NRW.
Good News: Kürzung der Rentenpunkte vom Tisch
„Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen“, erklärt Linnemann. Das heißt konkret: Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge ist vom Tisch. Die Pflegeversicherung übernimmt die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige weiterhin vollständig.
Das neue Motto: „Reha vor Pflege“
Ein neuer Anspruch auf Pflegebegleitung soll Familien im Alltag entlasten. Fachkräfte könnten Angehörige bei der Pflege anleiten und helfen, den Pflegealltag zu organisieren.
In puncto Prävention gebe es ein neues Motto: „Reha vor Pflege“. Soll heißen: In Pflegebegutachtungen soll stärker geprüft werden, ob eine Reha den Pflegebedarf senken könne. Vorgesehen ist auch ein Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung für Versicherte ab 60 Jahren. „Denn der beste Schutz vor Pflegebedürftigkeit beginnt mit der Prävention“, sagt der Bundesgesundheitsminister.
Alle Informationen auf einen Blick im Pflege-Cockpit
Ein digitales Pflege-Cockpit soll künftig wichtige Informationen und Angebote der Pflegekassen an einem Ort bündeln. Das könnte Pflegebedürftigen und Angehörigen helfen, den Überblick zu behalten.
Kinderlose und Gutverdienende müssen tiefer in die Tasche greifen
Kommt die Pflegereform wie geplant, müssen Kinderlose beim Pflegeversicherungsbeitrag tiefer in die Tasche greifen. Schon heute zahlen Kinderlose mehr als Menschen mit Kindern. Während der allgemeine Beitragssatz nach den Reformplänen stabil bleibt, will Schwarz-Rot den Kinderlosenzuschlag erhöhen. Dieser soll um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze wird erhöht.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Einkommen oberhalb der Grenze bleibt beitragsfrei.
Bedeutet: Gutverdienende zahlen voraussichtlich ab 2027 mehr in die gesetzliche Pflegeversicherung. Für die bisher kostenlose Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wird zudem ab 2028 ein Beitragszuschlag erhoben.
Bentele: Unterstützungsbedarf lässt sich nicht wegzaubern
Die Pflegereform der Bundesregierung wird scharf kritisiert. VdK-Präsidentin Bentele fordert die Bundesregierung auf, den Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1, Verhinderungspflege und die aktuellen Schwellenwerte für Pflegegrade zu erhalten. Denn „der Bedarf von Unterstützung lässt sich nicht dadurch wegzaubern, dass die Schwellenwerte zur Einstufung angehoben werden“, konstatiert Bentele.
„Was jetzt auf der Finanzierungsseite vorgelegt wurde, ist nur ein Minimalkompromiss, der keine nachhaltige Lösung bietet“, empört sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann. Weiterhin würden „nur Beitragszahlende und Pflegebedürftige herangezogen, um kurzfristig Finanzlöcher in der sozialen Pflegeversicherung zu stopfen.“
Knudsen: Angehörige sind keine kostenlose Reserve des Systems
Die „größte Gerechtigkeitslücke“ der Pflegeversicherung verlaufe zwischen dem Heim und der Pflege zu Hause, moniert Nicole Knudsen, Mitglied des Bundesvorstands von „wir pflegen e. V.“. Knudsen mahnt an, die Eigenanteile nicht nur im Heim, sondern auch zu Hause mitzurechnen. Denn: „Pflegende Angehörige sind keine kostenlose Reserve des Systems“, ärgert sich Nicole Knudsen.
Zum Hintergrund der Pflegereform-Änderungen
Innerhalb der letzten 20 Jahre hat sich die Zahl von Pflegebedürftigen verdreifacht. Heute sind in Deutschland rund sechs Millionen Menschen pflegebedürftig. Mit der Zahl der Pflegebedürftigen wachsen auch die Ausgaben der Pflegeversicherung. Ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung für 2027 mit einem Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro. Mit der Pflegereform will sie die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren.
Häufige Fragen zur Pflegereform
Wann tritt die Pflegereform in Kraft?
Geplant ist der 1. Januar 2027.
Wie geht es jetzt weiter mit der Pflegereform?
Die Pflegereform soll voraussichtlich am 6. November zum ersten Mal im Bundestag behandelt werden. Wenn Bundestag und Bundesrat grünes Licht geben, gelten einige Änderungen bereits am 1. Januar 2027.
Wird das Pflegegeld mit der Pflegereform abgeschafft?
Nein. Das bisherige Pflegegeld soll mit weiteren Leistungen in einem Entlastungsbudget aufgehen.
Wird die Nachbarschaftshilfe 2027 abgeschafft?
Nein. Nach den Plänen der Bundesregierung bleibt sie erhalten. Allerdings soll für Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 Euro künftig gestrichen werden. Damit entfällt für diese Gruppe auch die Möglichkeit, Nachbarschaftshilfe zu finanzieren. Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll Nachbarschaftshilfe künftig über das Sozialraumbudget finanziert werden.
Gibt es für Pflegegrad 1 weniger Geld?
Ja. Für Menschen mit Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro wegfallen.
Was ändert sich bei Pflegekursen?
Pflegekurse nach § 45 SGB XI sollen grundsätzlich bestehen bleiben. Nach dem aktuellen Entwurf sollen sowohl Gruppenkurse vor Ort als auch Online-Pflegekurse weiterhin angeboten werden können.
Warum empfiehlt der VdK, noch 2026 einen Pflegegrad zu beantragen?
Ab 2027 könnten die Hürden für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen. Der VdK empfiehlt deshalb, einen Erstantrag noch 2026 zu stellen. Für bereits anerkannte Pflegegrade sieht der Gesetzentwurf Bestandsschutz vor.
Bundesministerium für Gesundheit (2026). Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz. Internetlink: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-pflegeneuordnungsgesetz (letzter Aufruf: 13.10.2026)
Bundesministerium für Gesundheit (2026). Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Internetlink: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegeneuordnungsgesetz-pnog (letzter Aufruf: 13.10.2026)
Bundesministerium für Gesundheit (2026). FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Internetlink: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/pnog (letzter Aufruf: 13.10.2026)
Sozialverband VdK Deutschland e. V. (2026). Verschlechterungen durch Pflege-Reform: VdK ruft Mitglieder zum Handeln auf. Internetlink: https://www.vdk.de/presse/pressemitteilung/verschlechterungen-durch-pflege-reform-vdk-ruft-mitglieder-zum-handeln-auf/ (letzter Aufruf: 13.10.2026)
Sozialverband VdK Deutschland e. V. (2026). VdK empfiehlt: Jetzt Erstantrag auf Pflegegrad stellen. Internetlink: https://www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/pflegereform-vdk-empfiehlt-jetzt-antrag-auf-pflegegrad-stellen/ (letzter Aufruf: 13.10.2026)
Deutscher Gewerkschaftsbund (2026). Pflege – Koalition vertagt wichtige Entscheidungen. Internetlink: https://www.dgb.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/pflege-koalition-vertagt-wichtige-entscheidungen/ (letzter Aufruf: 13.10.2026)
wir pflegen e. V. (2026). Strukturreform Pflege: Pflegende Angehörige gehören an den Tisch. Internetlink: https://www.wir-pflegen.net/aktuelles/pressemitteilungen/strukturreform-pflege-pflegende-angehoerige-gehoeren-an-den-tisch (letzter Aufruf: 13.10.2026)
AOK-Bundesverband (2026). Reimann: Kabinettsbeschluss zur Pflegereform ist nur ein Minimalkompromiss. Internetlink: https://www.aok.de/pp/bv/statement/kabinettsbeschluss-zum-pnog/ (letzter Aufruf: 13.10.2026)
GKV-Spitzenverband (2026). Erster Schritt getan: Pflegereform auf dem Weg. Internetlink: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2312704.jsp (letzter Aufruf: 13.10.2026)
Sozialverband VdK Deutschland e. V. (2026). Pflegereform muss unterstützen, nicht belasten. Internetlink: https://www.vdk.de/presse/pressemitteilung/pflegereform-muss-unterstuetzen-nicht-belasten/ (letzter Aufruf: 13.10.2026)
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