Pflegereform 2027: Geplante Änderungen im Überblick
Was zur Pflegereform 2027 bisher feststeht
Die Bundesregierung plant eine Neuordnung der Pflegeversicherung. Grundlage ist bisher ein Referentenentwurf für ein Pflege-Neuausrichtungs- und Organisationsgesetz, kurz PNOG. Der Entwurf wurde im Juli 2026 vorgestellt.
Für pflegende Angehörige ist vor allem eines wichtig: Die beschriebenen Regeln gelten noch nicht. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz erst zustimmen. Im Laufe des Verfahrens können sich Inhalte verändern oder einzelne Vorhaben entfallen.
Die Pflegereform soll die Finanzierung der Pflegeversicherung stärken und Pflegeleistungen einfacher nutzbar machen. Geplant sind außerdem Änderungen bei der Begutachtung für Pflegegrade sowie bei den Rentenbeiträgen für Pflegende.
Wenn Sie bereits Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag nutzen, müssen Sie aktuell nichts neu beantragen. Es kann trotzdem hilfreich sein, Unterlagen und Leistungsbescheide gut aufzubewahren. So behalten Sie später leichter den Überblick.
Pflegegeld und weitere Leistungen sollen in Budgets zusammenfließen
Ein zentraler Punkt der geplanten Pflegereform betrifft die Pflegeleistungen zu Hause. Mehrere einzelne Leistungen sollen künftig in drei Budgets gebündelt werden. Das Ziel ist, dass Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen Leistungen flexibler einsetzen können.
Entlastungsbudget für selbst organisierte Pflege
Das geplante Entlastungsbudget soll unter anderem das Pflegegeld, Leistungen der Verhinderungspflege und Verbrauchshilfsmittel zusammenführen. Verbrauchshilfsmittel sind zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.
Mit diesem Budget sollen Pflegebedürftige körperbezogene Pflege, Betreuung und Hilfen im Haushalt selbst organisieren können. Auch eine geplante Abwesenheit einer Pflegeperson soll darüber finanziert werden können.
Nach dem Entwurf soll das Budget in den ersten drei Monaten zu 50 Prozent ausgezahlt werden. Wie die genaue Umsetzung aussieht und welche Folgen dies für das Pflegegeld hätte, ist noch nicht abschließend entschieden.
Sachleistungsbudget für Pflegedienste
Pflegesachleistungen sollen weiterhin die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst finanzieren. Künftig soll dafür ein eigenes Sachleistungsbudget zur Verfügung stehen.
Die bisher mögliche Umwandlung eines Teils der Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag soll nach den Plänen entfallen. Für Familien kann das bedeuten, dass sie ihre bisherige Kombination von Leistungen später neu prüfen müssen.
Sozialraumbudget für Unterstützung im Alltag
Der Entlastungsbetrag soll nach den bisherigen Plänen in ein Sozialraumbudget übergehen. Dieses Budget wäre für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen. Dazu können je nach Bundesland auch Nachbarschaftshilfe, Alltagsbegleitung oder haushaltsnahe Hilfe gehören.
Vorgesehen sind höhere Beträge für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5. Der Entwurf nennt 300 Euro monatlich für Menschen unter 25 Jahren und 175 Euro monatlich für Menschen ab 25 Jahren. Nicht genutzte Beträge sollen am Jahresende verfallen.
Diese Regelung wäre eine deutliche Veränderung. Heute können nicht verbrauchte Entlastungsbeträge unter bestimmten Bedingungen noch später genutzt werden. Die genauen Übergangsregeln sollten vor Inkrafttreten des Gesetzes sorgfältig geprüft werden.
Was sich bei Pflegeheimen, Pflegegraden und Rentenansprüchen ändern könnte
Die geplanten Änderungen betreffen nicht nur die Pflege zu Hause. Auch Menschen im Pflegeheim und pflegende Angehörige könnten die Folgen spüren.
Für Pflegeheime ist vorgesehen, dass der Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil später steigt. Nach dem Entwurf würde die nächste Zuschussstufe nicht mehr nach zwölf, sondern nach 18 Monaten erreicht. Der höchste Zuschlag von 75 Prozent wäre erst nach 55 Monaten im Heim möglich. Heute wird diese Stufe früher erreicht.
Auch bei der Einstufung in einen Pflegegrad sind Änderungen geplant. Für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen bei der Begutachtung höhere Punktzahlen notwendig werden. Wer bereits einen Pflegegrad hat, sollte daraus nicht vorschnell auf eine Veränderung des bestehenden Pflegegrads schließen. Entscheidend wären die späteren gesetzlichen Übergangsregelungen.
Für pflegende Angehörige ist außerdem eine Änderung bei der Rente vorgesehen. Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Nach dem Entwurf sollen diese Beiträge auf 70 Prozent des bisherigen Werts sinken. Das könnte spätere Rentenansprüche verringern.
Bei Fragen zur eigenen Absicherung kann eine Pflegeberatung oder eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung helfen.
Geplante Änderungen bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung
Die Pflegereform soll auch zusätzliche Einnahmen für die Pflegeversicherung schaffen. Geplant ist eine eigene Beitragsbemessungsgrenze für die Pflegeversicherung. Menschen mit höheren Einkommen würden dadurch möglicherweise auf einen größeren Teil ihres Einkommens Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.
Der Beitragszuschlag für Menschen ohne Kinder soll nach dem Entwurf von 0,6 auf 0,7 Prozent steigen. Für Minijobs ist ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung vorgesehen.
Ab 2028 könnte sich auch die beitragsfreie Familienversicherung ändern. Für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehepartnerinnen und Ehepartner ist ein Beitragszuschuss geplant.
Diese Punkte betreffen vor allem Versicherte und Arbeitgebende. Für Familien mit Pflegeverantwortung können sie dennoch relevant sein, weil sich das verfügbare Haushaltsbudget verändern kann. Ob und in welcher Form die Änderungen beschlossen werden, bleibt abzuwarten.
Weitere Vorhaben ab 2028
Ab 2028 sind weitere Änderungen in der Pflegeversicherung geplant. Dazu gehören eine stärkere Prävention, eine neue Pflegebegleitung und ein deutlich stärkerer Einsatz digitaler Angebote.
Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen künftig jährlich an die Preisentwicklung angepasst werden. Menschen ab 60 Jahren sollen außerdem Anspruch auf eine besondere Früherkennungsuntersuchung erhalten. Sie soll dabei helfen, gesundheitliche Risiken und eine drohende Pflegebedürftigkeit früher zu erkennen.
Neue Pflegebegleitung soll Familien unterstützen
Für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, soll zum 1. Januar 2028 eine neue fachliche Pflegebegleitung eingeführt werden. Sie soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen längerfristig unterstützen und verschiedene bisher getrennte Beratungs- und Unterstützungsangebote zusammenführen.
Pflegebegleitpersonen sollen unter anderem bei der Organisation der häuslichen Pflege helfen, über Leistungen und Unterstützungsangebote informieren und pflegende Angehörige fachlich anleiten.
Auch individuelle Schulungen direkt im Zuhause der pflegebedürftigen Person sollen künftig Teil dieser Pflegebegleitung sein. Bisher können solche individuellen Schulungen im häuslichen Umfeld als Schulungen nach § 45 SGB XI angeboten werden.
Online-Pflegekurse sollen weiterhin angeboten werden
Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen sollen auch nach der Reform bestehen bleiben. Der Entwurf unterscheidet dabei zwischen individuellen Schulungen zu Hause und eigenständigen Pflegekursen.
Individuelle Schulungen in der häuslichen Umgebung sollen in die neue Pflegebegleitung übergehen. Gruppenkurse vor Ort und Online-Pflegekurse sollen dagegen weiterhin als Pflegekurse nach § 45 SGB XI angeboten werden können.
Die geplante Reform bedeutet damit nach aktuellem Stand nicht, dass Pflegekurse künftig ausschließlich digital angeboten werden. Vielmehr sollen die individuellen Schulungen zu Hause organisatorisch in die neue Pflegebegleitung überführt werden, während sowohl Online-Pflegekurse als auch Gruppenkurse bestehen bleiben.
Die Pflegebegleitung kann außerdem auf passende Gruppen- oder Online-Pflegekurse hinweisen. Pflegekurse und die persönliche Pflegebegleitung sollen sich damit künftig ergänzen.
Pflege-Cockpit soll zentralen digitalen Zugang schaffen
Auch darüber hinaus setzt die geplante Pflegereform stärker auf Digitalisierung. Ein wichtiger Baustein ist das sogenannte Pflege-Cockpit.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen darüber einen zentralen digitalen Zugang zu Informationen und Angeboten rund um die Pflege erhalten. Statt verschiedene Informationen selbst zusammensuchen zu müssen, soll künftig ein einheitlicher digitaler Zugang bei der Pflegekasse vieles bündeln.
Über das Pflege-Cockpit sollen unter anderem Informationen zu individuellen Pflegeleistungen, deren Inanspruchnahme sowie Kommunikations- und Antragsmöglichkeiten digital verfügbar sein.
Auch Schulungsangebote rund um die Pflege sollen leichter auffindbar werden. Nach dem Entwurf soll das Pflege-Cockpit ermöglichen, sich aktuell verfügbare Schulungsmöglichkeiten anzeigen zu lassen und danach zu suchen. Dazu gehören unter anderem Pflegekurse, die online oder vor Ort stattfinden.
Damit könnten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige künftig einfacher passende Unterstützungs- und Schulungsangebote finden.
Die Einführung ist schrittweise vorgesehen. Erste zentrale Funktionen des Pflege-Cockpits sollen nach dem derzeitigen Entwurf spätestens ab Juli 2028 zur Verfügung stehen. Weitere Funktionen sollen bis spätestens Januar 2030 folgen.
Auch diese Regelungen sind bisher Teil des Referentenentwurfs. Bis zum endgültigen Gesetz können sich die konkrete Ausgestaltung und die Zeitpunkte noch verändern.
Was pflegende Angehörige jetzt tun können
Die geplante Pflegereform kann Fragen auslösen. Trotzdem besteht aktuell kein Grund für übereilte Entscheidungen. Die meisten Änderungen wären frühestens ab 2027 relevant.
Diese Vorbereitung kann Ihnen helfen:
Prüfen Sie, welche Leistungen Sie derzeit nutzen. Notieren Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag sowie Leistungen der Verhinderungspflege.
Bewahren Sie Bescheide der Pflegekasse und Unterlagen zu Ausgaben geordnet auf.
Nutzen Sie bei Bedarf eine Pflegeberatung. Pflegekassen bieten Beratung an. Auch Pflegestützpunkte unterstützen bei Fragen zu Leistungen und Anträgen.
Achten Sie auf verlässliche Informationen. Gesetzesentwürfe können sich bis zum endgültigen Beschluss verändern.
Besprechen Sie größere Veränderungen in der Pflegeorganisation erst dann, wenn die neuen Regeln verbindlich feststehen.
Pflegereform: Häufig gestellte Fragen
Wann tritt die Pflegereform 2027 in Kraft?
Ein verbindliches Datum steht noch nicht fest. Derzeit liegt ein Referentenentwurf vor. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen. Einzelne Regelungen könnten sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Nach den bisherigen Plänen sollen erste Änderungen ab 2027 gelten.
Wird das Pflegegeld mit der Pflegereform abgeschafft?
Nach dem bisherigen Entwurf soll Pflegegeld nicht einfach entfallen. Es soll gemeinsam mit weiteren Leistungen in einem Entlastungsbudget gebündelt werden. Wie die Auszahlung und Nutzung genau geregelt werden, ist noch nicht endgültig beschlossen.
Was bedeutet die Pflegereform für den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag soll nach den Plänen in ein Sozialraumbudget übergehen. Dieses Budget wäre weiterhin für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht. Vorgesehen sind höhere Beträge, aber auch ein Verfall nicht genutzter Mittel zum Jahresende.
Was ändert sich bei Pflegekursen?
Pflegekurse nach § 45 SGB XI sollen grundsätzlich bestehen bleiben. Nach dem aktuellen Entwurf sollen sowohl Gruppenkurse vor Ort als auch Online-Pflegekurse weiterhin angeboten werden können.
Eine Änderung ist dagegen für individuelle Schulungen im Zuhause der pflegebedürftigen Person vorgesehen. Diese sollen künftig Teil der neuen Pflegebegleitung sein.
Gibt es Pflegekurse künftig nur noch online?
Nein. Nach dem aktuellen Referentenentwurf sollen neben Online-Pflegekursen auch Gruppenkurse vor Ort weiterhin möglich sein. In die neue Pflegebegleitung sollen vor allem die individuellen Schulungen im häuslichen Umfeld übergehen.
Was ist das geplante Pflege-Cockpit?
Das Pflege-Cockpit soll ein zentraler digitaler Zugang der Pflegekassen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden. Darüber sollen unter anderem Informationen zu Pflegeleistungen, digitale Anträge und Kommunikationsmöglichkeiten erreichbar sein. Auch Pflegekurse und andere Schulungsangebote sollen darüber leichter gefunden werden können.
Müssen Menschen mit Pflegegrad einen neuen Antrag stellen?
Der Entwurf enthält bisher keine allgemeine Pflicht, wegen der Reform einen neuen Antrag zu stellen. Für bestehende Pflegegrade und laufende Leistungen wären mögliche Übergangsregeln entscheidend. Sobald ein Gesetz beschlossen ist, informiert die Pflegekasse über notwendige Schritte.
Fazit
Die Pflegereform 2027 könnte Pflegeleistungen umfassend neu ordnen und den Umgang mit ihnen verändern. Besonders relevant sind die geplanten Budgets für die Pflege zu Hause, mögliche Änderungen beim Pflegegeld und neue Regeln für den Entlastungsbetrag. Auch Pflegegrade, Pflegeheimkosten und Rentenbeiträge für Pflegende stehen im Entwurf.
Ab 2028 könnte außerdem die Digitalisierung der Pflegeversicherung deutlich voranschreiten. Mit der neuen Pflegebegleitung sollen verschiedene persönliche Beratungs- und Unterstützungsangebote stärker gebündelt werden. Individuelle Schulungen zu Hause sollen darin aufgehen. Online-Pflegekurse und Gruppenkurse nach § 45 SGB XI sollen dagegen weiterhin bestehen.
Mit dem geplanten Pflege-Cockpit sollen Pflegebedürftige und Angehörige zudem einen zentralen digitalen Zugang zu Informationen, Leistungen und Unterstützungsangeboten erhalten. Auch Pflegekurse sollen dort leichter auffindbar werden.
Noch ist nichts endgültig beschlossen. Wenn Sie Pflege organisieren, hilft es deshalb, Ihre heutigen Leistungen gut zu kennen und Informationen der Pflegekasse aufmerksam zu verfolgen. Bei persönlichen Fragen kann eine Pflegeberatung Orientierung geben.
Bundesministerium für Gesundheit (2026). FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Internetlink: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/pnog (letzter Aufruf: 7.9.2026)
Bundesministerium für Gesundheit (2026). Erläuterungen Maßnahmen Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG. Internetlink: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/PNOG/PNOG_Erlaeuterung_Massnahmen.pdf (letzter Aufruf: 7.9.2026)
Bundesministerium für Gesundheit (2026). Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag. Internetlink: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/weitere-leistungen-und-angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag (letzter Aufruf: 7.9.2026)
Bundesministerium für Gesundheit (2026). Soziale Absicherung für Pflegepersonen. Internetlink: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/soziale-absicherung-fuer-pflegepersonen (letzter Aufruf: 7.9.2026)
Bundesministerium für Gesundheit (2026). Pflegekurse. Internetlink: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegekurse (letzter Aufruf: 7.9.2026)